Lustiger Clown der mit den Kindern Schabernack treibt und Ballon modelliert. 3 Stunden Aktionsdauer.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind bei Abholung der Gegenstände in bar oder per Scheck fällig. Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag nach abgeschlossenem Aufbau, noch vor Veranstaltungsbeginn in bar oder per Scheck unseren Mitarbeitern auszuhändigen. Ausnahmen werden nicht gewährt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist ermächtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäße Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Im diesem Falle tritt der Käufer hinsichtlich der Ware, die mangels Zahlung noch im Eigentum des Verkäufers steht, die daraus resultierenden Forderungen oder Surrogate an den Verkäufer ab.
Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Käufer sofort fällig.
Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur in soweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
Angebote:
Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend. An schriftliche Angebote halten wir uns 5 Tage nach Postversand gebunden.
Aufträge:
Aufträge und Bestätigungen können schriftlich erteilt werden. Mit der Auftragsbestätigung wird dem Mieter die Reservierung der Mietgegenstände zu seinem gewünschten Termin zugesichert.
Bei den Mietgegenständen handelt es sich um Individualprodukte die in Form, Farbe, Gestaltung, Größe etc. Unterschiede aufweisen können.
Rücktritt:
Bei Rücktritt vom Vertrag werden:
bis 30 Tage vor der Veranstaltung 40% der Vertragssumme
29 bis 15 Tage vor der Veranstaltung 50% der Vertragssumme
14 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 60% der Vertragssumme
6 Tage bis Veranstaltungsbeginn 85% der Vertragssumme
nach Eintreffen am Veranstaltungsort 100% der Vertragssumme
in Rechnung gestellt.
Haftung:
Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch die M&M stattfindet haftpflichtversichert. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden.
Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten.
Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und Sie im Rahmen unseres Unternehmens beliebig zu nutzen.
Sonstige Pflichten:
Hüpfburgen und unsere anderen Geräte dürfen nicht ohne instruierte Aufsichtspersonen und entsprechende Technik betrieben werden!
Werden aufblasbare Spielgeräte nicht in Ihre Verpackung eingepackt, sind viel zu groß zusammengelegt, naß und/oder verschmutzt, wird ein Aufpreis für den erhöhten Arbeitsaufwand von € 30 - 60, - netto zusätzlich berechnet.
Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist.
Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen.
Evtl. anfallende GEMA- Gebühren trägt der Mieter!
Evtl. anfallende Maut Gebühren im Ausland trägt der Mieter! Diese werden von uns
vorgelegt und nachträglich in Rechnung gestellt.
Der Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt.
Übergibt der Mieter die Geräte in schlecht zusammengelegtem Zustand/ oder gar nicht zusammengelegt, wird eine Pauschale für den erhöhten Arbeitsaufwand fällig !
Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TüV Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten.
Der Mieter/ Veranstalter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Kommt der Mieter/ Veranstalter dem nicht nach, wird jeweils für den Auf- und Abbau eine Pauschale in Höhe von € 150, -- netto pro Helfer fällig.
Verkauf:
Alle verkauften Gegenstände bleiben bis zur kompletten Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Wir nehmen verkaufte Gebrauchtgeräte in Sonderfällen nach Absprache gegen den Kaufpreis wieder zurück.
In diesem Fall verzichtet der Käufer (Kunde) auf Ersatzansprüche, Folgeschäden und jegliche
Ansprüche die sich auf diesen Vertrag beziehen in vollem Umfang.
Desweiteren behalten wir uns eine Reduzierung des zurückzuerstattenden Betrags vor, etwa durch Abnutzung oder anderer Qualitäts-/Wertminderung des Gegenstandes.
Ansprüche des Bestellers bei Mängeln:
a) Ist der Liefergegenstand mangelhaft, sind die Ansprüche des Bestellers nach Wahl des Lieferers auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet vom Tage des Gefahrüberganges an. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Liefergegenstand nachweisbar in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder seine Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferanten sofort, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, angezeigt werden. Unterbleibt die Anzeige, entfällt jegliche Gewährleistung.
b) Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
c) Die Mängelansprüche beziehen sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nicht bestimmungsgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
d) Nimmt der Besteller Veränderungen an dem Liefergegenstand, den Einbau von Zusatzeinrichtungen, die Verbindung des Liefergegenstandes mit anderen Geräten oder Vorrichtungen oder eigene Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten durch eigene Mitarbeiter oder vom Lieferanten nicht autorisierte Dritte vor, entfällt jegliche Gewährleistung.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist der Sitz des Rechnungsausstellers.
Gültigkeit:
Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein, bleiben die anderen trotzdem gültig. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung unseres Unternehmens auf Erfüllung von Aufträgen, von Leistungen und Schadensersatzansprüchen. Bei Betriebsstörungen, Streik, technischen Störungen, Krankheit der Mitarbeiter, oder Eingriffen durch höhere Gewalt und dergleichen hat unser Unternehmen Anspruch auf die volle Bezahlung der gemieteten Artikel/ Künstler-Gage.
Büro Öffnungszeiten: Montags-Freitags je 9-17 Uhr
an den Wochenenden sind wir auf Veranstaltungen für Sie unterwegs!
Über 500 Eventmodule verfügbar!!
Viele Module sind auch mehrfach vorhanden um auch größere Stückzahlen liefern zu können!!!
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