- Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der/die Artikel bei der Rückgabe in ordnungsgemäßen Zustand ist/sind.
- Die Vermietdauer beträgt 3 Tage ab dem benötigten Termin. Der Vermieter versichert, dass der/die Artikel rechtzeitig geliefert wird/werden (ca. 3 Tage im Voraus). Zur Auslieferung wird eine Spedition beauftragt (z.B. Hermes), die eine Quittung über die Zustellung ausstellt. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls, die Ware nur versichert und quittiert über Spedition zu verschicken.
- Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Rückgabetermins (ausschlaggebend ist der Tag der Rücksendung, der quittiert wird) wird jeder weitere Tag mit 5, 00 € pro Artikel berechnet. Der Betrag wird von der Kaution einbehalten. Dies ist notwendig, um sicher zu gehen, dass die Artikel fristgerecht zurückgebracht werden und somit weitervermietet werden können.
- Nach Empfang des Artikels/der Artikel hat sich der Mieter davon zu überzeugen, dass der Artikel/die Artikel in einwandfreiem Zustand ist/sind.
- Der Mieter ist dem Vermieter für sämtliche Schäden an dem Artikel verantwortlich, unabhängig davon, ob sie durch den Mieter, dessen Hilfspersonal oder Dritte entstanden sind.
- Für die Dauer des Mietvertrages gehen sämtliche Ersatzansprüche Dritter – egal wodurch diese begründet werden – auf den Mieter über. Der Vermieter lehnt insoweit jegliche Inanspruchnahme ab.
- Der Mietpreis ist im Voraus fällig. Der Mieter hat ferner eine Kaution in Höhe von 50, 00 € zu entrichten. Diese ist bei Übergabe fällig. Die Rückgabe erfolgt nach der ordnungsgemäßen Übergabe an und Prüfung durch den Vermieter.
- Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag soll das für den Wohnsitz des Vermieters zuständige Gericht örtlich zuständig sein.
- Der Mietvertrag wird für den Mieter und Vermieter verbindlich, sobald die Bestellung dem Vermieter unterschrieben vorliegt.
- Wird der Artikel in stark verschmutztem Zustand (Verunreinigung durch Wachs, Teer, Rotwein, Kaugummis o.ä.) zurückgebracht, wird dem Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 20, 00 EURO (je nach Reinigungsaufwand) berechnet oder der Mieter sorgt selbst für die Reinigung. In diesem Fall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über die Verschmutzung zu informieren.
- Bei Zerstörung des Artikels (z.B. Brandlöcher durch Zigaretten o.ä.) trägt der Mieter den Neuanschaffungspreis von 30, 00 €.
- Das selbige gilt für den Verlust der Artikel.
- Der Mieter akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die er ausgehändigt bekommt.
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