Skydancer Hochzeitspaar – Der große Blickfang für Ihre Veranstaltung.
Skydancer:
Höhe: 6 m
Paketgewicht: ca. 40 Kg
Strombedarf 220 / 230 Volt
Lieferumfang des Skydancer:
Skydancer paar
Gebläse
Transporttasche
Es stehen Ihnen 2 verschiedene Mietmöglichkeiten zur Verfügung.
Self Service
Das ist unser Abholangebot. Sie holen das Gerät bei uns ab, bauen selbst auf, beaufsichtigen den Betrieb, bauen ab und bringen das Gerät in einem sauberen und trockenden Zustand wieder zurück. Anderfalls fallen 59, 50 € inkl. 19% MwSt. für Reinigung oder Trocknung an.
Full Service
Hier kommen wir zu Ihnen. Anlieferung/Abholung in Zehdenick und im Umkreis von 25 km im Preis enthalten. Wir übernehmen den Auf- und Abbau des Gerätes mit Sicherung. Für größere Entfernungen berechnen wir zusätzlich je Entfernungskilometer 0, 59 € inkl. 19% MwSt.. Sie sind nur noch für die Beaufsichtigung gefordert.
Preisliste inkl. 19% MwSt.
Artikel
Self Service
Full Service
Skydancer
83, 30 €
142, 80 €
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Backs (Vermietung)
Angebote: Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend. An schriftliche Angebote halten wir uns 1 Tag nach Versand (E-Mail, Fax, Post) gebunden. Die Optionierung eines gewünschten Moduls ist nicht möglich. Alle Angebote sind grundsätzlich in Netto und berechnen sich zzgl. der gültigen gesetzlichen MwSt.
Aufträge: Aufträge können mündlich, per Fax, Email oder Post vereinbart werden. Die Vertragszusendung per Email, Fax oder Post durch die Firma Backs ist ausschließlich die schriftliche Fixierung des vereinbarten Vertrages und beinhaltetdie bis dahin gemachten Vereinbarungen. Sollte dieser
Vertrag nicht zustande kommen, ist ausschließlich der Schriftweg per Fax ausreichend, indem eine Stornierung durch den Mieter ausgesprochen wird (siehe Rücktrittskosten).
Rücktritt:
Bei Rücktritt vom Vertrag werden
Øvom 14.-7. Tag vor Mietbeginn 50% der Vertragssumme
Øvom 6. Tag bis Veranstaltungsbeginn 75% der Vertragssumme
Ønach am Aufbauort begonnener Arbeit 100% der Vertragssumme
in Rechnung gestellt
Haftung
Betrieb: Der Betrieb der Geräte ist nur auf geeignetem Untergrund erlaubt. Der Mieter gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch geeignetes Personal sowie die äußere Sicherheit (keine Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes). Bei aufblasbaren Spielgeräten sind vor Benutzung die Schuhe auszuziehen. Über die Sicherheitsbestimmungen (Befestigungen u.a.) sowie die Besonderheiten des Auf - und Abbau und sonstigen Bedienungen des jeweiligen Gerätes informiert sich der Mieter beim Vermieter bei der Übergabe. Die Windstärken und -richtungen vor Ort sind unbedingt zu beachten. Die Haftung beginnt mit Übergabe der Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der Vermieter nicht. Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm, Schnee, Frost o.ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Bei Rückgabe von defekten, verschmutzen oder falsch gepackten Gegenständen trägt der Mieter die Kosten für die Nacharbeiten. Sollte dem Vermieter dadurch ein Auftrag verloren gehen (auch infolge von verspäteter Rückgabe) leistet der Mieter die Kosten für den Ausfall. Die unter diesem Punkt genannten Bedingungen gelten auch, wenn die Spielaktionsgeräte durch die Firma Backs angeliefert werden. Die vereinbarte Lieferzeit gilt +/- 60 Min. die Abholzeit + 60 Min. Bei Abholung/Übernahme durch Dritte handeln diese als Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Betreuung durch die Firma Backs:
Der Mieter gewährt bei Anlieferung freie Zufahrt bis zum Aufbau- oder Lieferort. Wenn die Bereitstellung von Hilfskräften durch den Vermieter vereinbart wurde, müssen diese unbedingt zur vereinbarten Zeit verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Stromkosten die durch die Geräte anfallen, trägt der Mieter. Der Mieter ist für die äußere Sicherheit (insbesondere sicherheitsgefährdende Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes) verantwortlich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt der Veranstalter eine entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung des Equipments zur Verfügung. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen. Die Geräte sind wenn eine Betreuung durch uns stattfindet haftpflichtversichert.
Regress: Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme auf einem Lieferschein. Spätere Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn verdeckte Mängel auftreten und diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (per Telefon ist ausreichend).
Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind bei Abholung der Gegenstände in bar fällig. Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag nachAufbau der Veranstaltung in bar unseren Mitarbeitern auszuhändigen. Im Ausnahmefall durch strukturbedingte Probleme des Auftraggebers ist auch eine Rechnungsstellung möglich.
Gerichtsstand:
Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeitder Gerichtsbarkeit in Zehdenick vereinbart.
Gültigkeit:
Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein bleiben die anderen trotzdem gültig.
Nach Vereinbarung,
Über Handy eigentlich immer zu erreichen.
Der Angegebende Preis bezieht sich auf die Selbstabholung,
Bei Lieferung werden 0, 50€ pro Kilometer berechnet.